Die Hochschulvertretung hat zwei verschiedene Exkursionszuschüsse die sich unterscheiden. Es gibt den gemeinsamen Exkursionszuschuss, der mit dem Rektorat ausgeschüttet wird und den kleineren individuellen, der von der jeweiligen Studienvertretung ausgeschüttet wird. Der Exkursionszuschuss, der gemeinsam mit dem Rektorat ausgeschüttet wird, wird im November für das folgende Kalenderjahr ausgeschickt und durch eine Jury, die aus dem Rektorat und dem Vorsitzteam der ÖH besteht, verteilt.
EXKURSIONSZUSCHUSS ÖH & REKTORAT
Anträge für zu fördernde Exkursionen für das Kalenderjahr 2025 können von Seiten der Institute, der Studienrichtungen und der Studienzweige bei der Hochschüler*innenschaft derKunstuniversität Linz, und dem Rektorat in CC, bis zum 17. November 2024 eingebracht werden.
Aufgrund der begrenzten Mittel und um eine annehmbare Höhe der individuellen Zuschüsse aller Antragsteller*innen zu gewährleisten, sind die Institute, Studienrichtungen und Studienzweige angehalten, sich im Falle geplanter finanziell entsprechend aufwändiger Exkursionen ins außereuropäische Ausland untereinander abzusprechen! Eine realistische Kostenkalkulation wird ebenso erwartet. Angebote über Flüge sind für Reisen außerhalb Europas beizulegen.
Anträge auf Förderung sind mittels Antragsformular auf Exkursionszuschuss per Email an die Hochschüler*innenschaft (OEH.vorsitz@kunstuni-linz.at) UND an das Rektorat (susanne.dujardin@kunstuni-linz.at) zu richten. Der Antrag beinhaltet eine realistische Grobkalkulation der Reisekosten, den Zeitpunkt, die Dauer und die Teilnehmer*innenzahl der geplanten Exkursion.
Die Vergabe der finanziellen Mittel für das jeweilige Studienjahr erfolgt in einer Jurysitzung mit der Hochschüler*innenschaft und dem Rektorat der Kunstuniversität Linz. Staffelungen sind möglich. Das Juryergebnis wird allen Antragsteller*innen und den Studienvertretungen (STV) per Email bekannt gegeben.
EXKURSIONSZUSCHUSS STV
Pro Studienjahr kann jede*r Studierende*r einmal für eine Inlandsexkursion und einmal für eine Auslandsexkursion bei der jeweiligen Studienvertretung für einen Zuschuss ansuchen. Voraussetzung ist, dass die Exkursion nicht anderweitig gefördert wird wie z.B. durch den Exkursionszuschuss der ÖH und dem Rektorat. Die Maximalfördersumme beläuft sich bei einer Inlandsexkursion 25 Euro bis 30 Euro pro Person bzw. bei einer Auslandsexkursion bei 50 Euro.
Als Student*in muss man sich vor einer Exkursion bei der eigenen Studienrichtungsvertretung melden und Anfragen ob ein Zuschuss möglich wäre. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. Sollte die Studienvertretung den Zuschuss gewähren, muss jede*r im Formular sich eintragen und während der Exkursion muss dann der*die Lehrende dieses Formular mit einer Unterschrift deine Teilnahme bestätigen. Danach muss die eigene Studienrichtungsvertretung das Formular inklusive aller aktuellen Studienblätter der Studierenden einsammeln und in das ÖH Büro am Hauptplatz 8, 3.Stock H8.03.25 bringen. Das Referat für Wirtschaft und Finanzen der ÖH überweist dann den Zuschuss an die Teilnehmenden.